EU High-Level Expert Group on AI, 2019

7 Anforderungen an vertrauenswürdige AI

Der europäische Rahmen für vertrauenswürdige AI — nicht als Compliance-Checkliste, sondern als Grundlage für verantwortungsvolle Entscheidungen im Gesundheitswesen.[1,2]

„Vertrauenswürdige KI weist drei Komponenten auf, die während des gesamten Lebenszyklus des Systems erfüllt sein sollten: (1) Sie sollte rechtmäßig sein und alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten; (2) sie sollte ethisch sein und die Einhaltung ethischer Grundsätze und Werte gewährleisten; und (3) sie sollte robust sein – sowohl aus technischer als auch aus sozialer Sicht.“
High-Level Expert Group on Artificial Intelligence,
2019, S. 2, deutsche Fassung [1]
1

Menschliche Kontrolle

AI soll menschliche Autonomie und fachliche Entscheidung unterstützen, nicht ersetzen. Bei Hochrisiko-Systemen verlangt der EU AI Act geeignete menschliche Aufsicht: geschulte Personen müssen Systemausgaben verstehen, prüfen und bei Bedarf eingreifen können.[1][5]

2

Technische Robustheit

Zuverlässigkeit, Sicherheit und Robustheit müssen über den Lebenszyklus geprüft werden. In regulierten Hochrisiko- oder Medizinprodukt-Kontexten gehört Monitoring auch zu den regulatorischen Anforderungen.[1][5][9]

3

Datenschutz & Governance

Gesundheitsdaten sind besonders schutzbedürftig. Datenschutz, Zweckbindung, Datenqualität, Zugriffskontrolle und Governance müssen vor dem Einsatz geklärt sein.[1][3]

4

Transparenz & Erklärbarkeit

Ärzt:innen müssen AI-Empfehlungen angemessen nachvollziehen und einordnen können. Black-Box-Systeme können in Hochrisiko-Settings ethisch problematisch sein, wenn Erklärbarkeit, Rückverfolgbarkeit oder Verantwortlichkeit fehlen.[1]

5

Fairness & Nicht-Diskriminierung

Trainings- und Validierungsdaten müssen auf Relevanz, Qualität und Repräsentativität geprüft werden. Bekannte Risiken zeigen sich etwa bei Pulsoximetrie[7] und algorithmischer Ressourcenzuteilung.[4]

6

Gesellschaftliches & ökologisches Wohlergehen

Systemwirkungen müssen mitbewertet werden: Versorgungsgerechtigkeit, Ressourcenverteilung, Teilhabe und ökologische Nachhaltigkeit.[1]

7

Rechenschaftspflicht

Verantwortlichkeiten, Auditierbarkeit, Dokumentation und Eskalationswege müssen von Beschaffung bis Monitoring klar geregelt sein. Verstöße gegen Pflichten für Hochrisiko-Systeme können nach EU AI Act sanktioniert werden.[1][5]

Regulatorische Einordnung

Verankerung in europäischen Regelwerken

Die ethischen Anforderungen an vertrauenswürdige AI sind in Europa nicht nur Leitbild, sondern zunehmend Teil verbindlicher Regelwerke. Für Organisationen im Gesundheitswesen heißt das: Responsible AI muss in Beschaffung, Datenschutz, klinischer Bewertung, Betrieb und Monitoring nachweisbar verankert werden.

Regulatorische Einordnung (EU) [3][5][9]
Die ethischen Anforderungen werden in mehreren Regelwerken konkret: Der EU AI Act ordnet AI-Systeme risikobasiert ein; DSGVO und MDR/IVDR setzen ergänzende Leitplanken für Daten, klinische Bewertung und Betrieb; der European Health Data Space (EHDS, Verordnung (EU) 2025/327) ergänzt den Rahmen für die Nutzung von Gesundheitsdaten.
EU AI Act Risikomanagement, Daten-Governance, technische Dokumentation, Transparenz, menschliche Aufsicht und Post-Market-Monitoring für Hochrisiko-Systeme.
DSGVO Schutz von Gesundheitsdaten, Datenschutz-Folgenabschätzung bei hohem Risiko, Zweckbindung und Grenzen ausschließlich automatisierter Entscheidungen.
MDR/IVDR Für AI-basierte Medizinprodukte: klinische Bewertung, CE-Konformität, Risikomanagement und Marktüberwachung über den Lebenszyklus.
EHDS European Health Data Space (Verordnung (EU) 2025/327): Rahmen für Primär- und Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten mit Bezügen zu KI-Entwicklung und -Betrieb.

Praxisrelevanz

Was bedeutet das konkret — für Entscheider im Gesundheitswesen?

Responsible AI wird nicht durch Grundsatzpapiere wirksam, sondern durch konkrete Entscheidungen vor Beschaffung, Einführung und Betrieb. Für Entscheider heißt das: Nutzen, Risiko, Datenbasis, Aufsicht und Verantwortlichkeit müssen vor dem Go-live geklärt und nachweisbar dokumentiert sein.

1

Zweck und Risiko vor Beschaffung klären

Vor jeder AI-Beschaffung muss klar sein, welches Versorgungsproblem gelöst wird, welchen klinischen oder organisatorischen Nutzen das System bringen soll und welche Risiken entstehen. Dazu gehört die Einordnung, ob ein Hochrisiko-System oder ein Medizinprodukt vorliegt und welche Rolle das System im Workflow übernimmt.[1][5]

2

Datenbasis und Bias prüfen

Responsible AI verlangt eine Prüfung der Trainings- und Validierungsdaten: Welche Populationen sind abgebildet, welche Gruppen fehlen, welche Mess- oder Labelverzerrungen sind bekannt? Lücken bei Alter, Geschlecht, Ethnizität, Komorbidität oder Versorgungskontext müssen dokumentiert und in der Risikoabwägung berücksichtigt werden.[2][4][7][8]

3

Menschliche Aufsicht operativ festlegen

Human Oversight ist keine abstrakte Kontrollidee. Vor dem Einsatz muss feststehen, wer Systemausgaben bewertet, wer überstimmen oder stoppen darf, welche Qualifikation erforderlich ist und wie Entscheidungen dokumentiert werden. So bleibt AI Unterstützung für fachliches Urteil, nicht dessen Ersatz.[1][5]

4

Datenschutz und Zweckbindung absichern

Gesundheitsdaten sind besonders schutzbedürftig. Vor dem Go-live müssen Rechtsgrundlage, Zweckbindung, Zugriffskonzept, Löschfristen und Betroffenenrechte geklärt sein; bei voraussichtlich hohem Risiko ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich.[3]

5

Validierung und Monitoring planen

Ein gutes Testergebnis vor Einführung reicht nicht. Entscheidend ist, ob das System im eigenen Versorgungskontext sicher, wirksam und fair funktioniert. Klinische Validierung, Drift-Monitoring, Abweichungsanalyse und Meldewege müssen vor dem Go-live geplant und im Betrieb nachgeführt werden.[5][9]

6

Transparenz und Verantwortlichkeit kommunizieren

Patient:innen und Mitarbeitende müssen wissen, wo AI eingesetzt wird, welche Rolle sie spielt und wer fachlich verantwortlich bleibt. Transparenz umfasst nicht nur Hinweise auf AI-Nutzung, sondern auch verständliche Kommunikation über Grenzen, Verantwortlichkeiten und Beschwerde- oder Eskalationswege.[1][5][6]

Vertiefung

Bias in medizinischen AI-Systemen — Typen und Konsequenzen

Die folgende Tabelle zeigt ausgewählte Beispiele für Bias-Typen, wie sie in der Literatur beschrieben werden. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Bias-Typ Entstehung (Beispiel) Konsequenz im Gesundheitswesen
Datenbias Trainings- und Validierungsdaten bilden relevante Patientengruppen unvollständig ab; Alter, Geschlecht, Ethnizität, Komorbidität und Versorgungskontext müssen deshalb explizit geprüft werden.[2] Schlechtere Diagnosegenauigkeit für unterrepräsentierte Gruppen
Historischer Bias AI lernt aus historischen Behandlungs- und Ressourcenentscheidungen — auch wenn diese systemisch ungerecht waren[4] Reproduktion und Verstärkung vergangener Ungleichheiten bei Ressourcenzuteilung
Messbias Pulsoximetrie kann bei dunklerer Hautpigmentierung okkulte Hypoxämie häufiger übersehen.[7] Fehlerhafte Messwerte fließen in AI-Empfehlungen ein; bei Sauerstoffsättigung kann das klinisch gefährlich werden.
Labelbias Diagnosen, Kodierungen und Dokumentationspraktiken in EHR-Daten können bestehende Versorgungsunterschiede in Trainingslabels übertragen.[8] Das AI-System übernimmt Verzerrungen aus klinischer Routine und skaliert sie in künftige Entscheidungen.
Algorithmischer Bias Proxy-Variablen (z.B. Gesundheitsausgaben statt Krankheitsschwere) als Zielgröße[4] Systematische Benachteiligung von Gruppen mit historisch geringerem Ressourcenzugang
Beispiel: Pulsoximeter-Fehler und AI-Risiko (Sjoding et al., NEJM 2020)[7] In der University-of-Michigan-Kohorte lag bei einer angezeigten Sauerstoffsättigung von 92–96 % eine tatsächliche arterielle Sättigung unter 88 % bei 11,7 % der Black patients vor, aber nur bei 3,6 % der White patients. Fließen solche Messsignale ungeprüft in AI-Systeme ein, können Sauerstoffmängel systematisch unterschätzt werden.

Umsetzungsempfehlung

Ethische Grundprinzipien in der Praxis anwenden

Ethik in der AI-Einführung ist kein separates Workstream — sie muss von Anfang an in die strategische und operative Arbeit eingebaut sein. Die folgenden Empfehlungen beschreiben, wie der Rahmen wirksam umgesetzt werden kann:

Kein Hype — strukturierte Entscheidungsarbeit

Vor jeder AI-Einführungsdiskussion sollte die Frage stehen: Welches Problem soll wirklich gelöst werden? Und ist AI die richtige Lösung — oder entsteht Hype-getriebener Aktionismus ohne klaren Nutzen?

Human-in-the-Loop als Designprinzip

HITL ist nicht nur regulatorische Pflicht, sondern Change-Management-Hebel: Mitarbeitende, die AI-Empfehlungen überstimmen können, entwickeln schneller Vertrauen und Kompetenz im Umgang mit AI-Systemen.

Bias-Audit vor Deployment

Vor dem Produktivgang sollte ein strukturierter Bias-Audit erfolgen: Welche Populationen sind in den Trainingsdaten vertreten? Wo bestehen bekannte Lücken, und wie werden diese dokumentiert?

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Transparenz gegenüber Patienten

Patient:innen haben das Recht zu wissen, wenn AI bei ihrer Behandlung eingesetzt wird. Kliniken und Praxen sollten diese Kommunikation proaktiv, verständlich und niedrigschwellig gestalten.

📋

Governance-Struktur von Anfang an

Verantwortlichkeiten, Eskalationswege und Monitoring-Protokolle müssen vor dem Go-live definiert sein — nicht als nachträgliche Dokumentation, sondern als operative Realität mit klaren Zuständigkeiten.

Systemwirkung mitdenken

AI verändert Workflows, Berufsbilder und Machtstrukturen. Diese Sekundäreffekte auf Versorgungsgerechtigkeit und Mitarbeitende sollten in der Planung explizit adressiert und bewertet werden.

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Literaturverzeichnis

Quellen

Sofern nicht anders angegeben, Abrufzeitpunkt: April 2026.

  1. High-Level Expert Group on Artificial Intelligence. Ethics guidelines for trustworthy AI. Brussels: European Commission; 2019 Apr 8. Available from: https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/d3988569-0434-11ea-8c1f-01aa75ed71a1.
  2. Lekadir K, et al. Artificial intelligence in healthcare: applications, risks, and ethical and societal impacts. Brussels: European Parliamentary Research Service; 2022 Jun. PE 729.512. Available from: https://www.europarl.europa.eu/thinktank/en/document/EPRS_STU(2022)729512.
  3. European Parliament, Council of the European Union. Regulation (EU) 2016/679 of 27 April 2016 on the protection of natural persons with regard to processing of personal data and on the free movement of such data. Official Journal of the European Union. 2016 May 4;L119:1-88. Available from: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0679.
  4. Obermeyer Z, Powers B, Vogeli C, Mullainathan S. Dissecting racial bias in an algorithm used to manage the health of populations. Science. 2019;366(6464):447-453. doi:10.1126/science.aax2342.
  5. European Parliament, Council of the European Union. Regulation (EU) 2024/1689 of 13 June 2024 laying down harmonised rules on artificial intelligence. Official Journal of the European Union. 2024 Jul 12;L2024/1689. Available from: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R1689.
  6. WHO Regional Office for Europe. Artificial intelligence is reshaping health systems: state of readiness across the WHO European Region. Copenhagen: WHO Regional Office for Europe; 2025. WHO-EURO-2025-12707-52481-81028. Available from: https://www.who.int/europe/publications/i/item/WHO-EURO-2025-12707-52481-81028.
  7. Sjoding MW, Dickson RP, Iwashyna TJ, Gay SE, Valley TS. Racial bias in pulse oximetry measurement. N Engl J Med. 2020;383(25):2477-2478. doi:10.1056/NEJMc2029240. Available from: https://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMc2029240.
  8. Gianfrancesco MA, Tamang S, Yazdany J, Schmajuk G. Potential biases in machine learning algorithms using electronic health record data. JAMA Intern Med. 2018;178(11):1544-1547. doi:10.1001/jamainternmed.2018.3763. Available from: https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/30128552/.
  9. European Parliament, Council of the European Union. Regulation (EU) 2017/745 of 5 April 2017 on medical devices. Official Journal of the European Union. 2017 May 5;L117:1-175. Available from: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32017R0745.
Hinweis: Diese Seite gibt einen fachlichen Überblick zu ethischen Grundprinzipien und regulatorischen Anforderungen für AI im Gesundheitswesen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskunft zu regulatorischen Anforderungen wenden Sie sich an qualifiziertes juristisches oder regulatorisches Fachpersonal.

Aktualitätshinweis: Regulatorische Anforderungen — insbesondere zum EU AI Act (2024/1689) — befinden sich in aktiver Umsetzungsphase. Durchführungsbestimmungen, Leitlinien und nationale Umsetzungsmaßnahmen können sich laufend ändern. Die Angaben auf dieser Seite spiegeln den Stand April 2026 wider und sind regelmäßig zu überprüfen. © 2026 Dipl.-Ing. Katja Kawaschinski MPH.
AI-unterstützte Erstellung — EU AI Act Art. 50
Teile dieser Seite wurden mit Unterstützung generativer AI erstellt und anschließend fachlich geprüft und verantwortet. Es handelt sich nicht um automatisch generierte Inhalte ohne menschliche Kontrolle. Gemäß EU AI Act Art. 50 (Transparenzpflicht) wird auf den AI-Einsatz hingewiesen.
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